Versicherung von Kampfhunden
Durch Medienberichte über Kampfhunde, die Personen angegriffen und schwer verletzt haben, sind diese Hunde in Verruf geraten und werden oft als gefährlich angesehen. Leider wird hierbei nicht berücksichtigt, dass gefährlich eigentlich der Mensch ist, nicht der Hund. Der Mensch ist derjenige, der den Hund falsch erzieht und dadurch aggressives Verhalten des Hundes provoziert. Aufgrund solcher Ereignisse haben einige Bundesländer bestimmte Landesverordnungen erlassen, wonach es Pflicht ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies trifft auf Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zu. Auch die Hundehaftpflichtversicherungen haben entspechend reagiert. Einige Versicherungen weigern sich zwischenzeitlich, Kampfhunde zu versichern, während einige andere höhere Prämien für Kampfhunde verlangen.
Kampfhunde durch eine passende Versicherung absichern
Jedes Bundesland definiert selbst bestimmte Kampfhunderassen. In der Regel gehören zu den Kampfhunden folgende Rassen bzw. Mischlinge aus diesen Rassen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Argentinischer Mastiff, Aryan Molosser, Bandog, Belgischer Mastiff, Bordeaux Dogge, Boston Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Englischer Bulldog, Fila Brasileiro, Französischer Bulldog, Mastiff, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Pit Bull, Rhodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tibet Mastiff und Tosa Inu.

