Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde
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Vergleich Tierhalterhaftpflicht und Privathaftpflichtversicherung

Im Versicherungsbereich gibt es einige Versicherungsarten, die sich von ihrer Grundstruktur her sehr ähnlich sind, in den Details zeigen sich dann jedoch die oftmals wichtigen Unterschiede. Daher werden die Versicherungen auch in verschiedene große Bereiche eingeteilt, wie z.B. Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen. Einen weiteren großen Bereich stellen auch die Haftpflichtversicherungen dar. Zumindest jeder Autofahrer hat eine Haftpflichtversicherung, nämlich die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ferner ist auch die Privathaftpflichtversicherung eine häufig genutzte Art aus dieser Versicherungsgruppe. Zu den Haftpflichtversicherungen zählen auch speziellere Angebote, zum Beispiel die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier lohnt es sich einen Versicherungsvergleich vorzunehmen. Um zu verdeutlichen, worin die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen den Haftpflichtversicherungen bestehen, sollen im Folgenden die Privathaftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung miteinander verglichen werden.

Das Versicherungssubjekt


Der erste große Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist natürlich das Versicherungssubjekt. Während bei der Privathaftpflichtversicherung der Mensch versichert wird, ist bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung das jeweilige Tier versichert. Allerdings gibt es im Bereich der Tiere auch eine Gemeinsamkeit zwischen beiden Versicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt nämlich genauso wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch bestimmte Haustiere verursacht werden. Während die Tierhalterhaftpflicht im Rahmen der Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht Schäden dieser beiden Tierarten abdeckt, haftet die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die von kleineren Haustieren verursacht werden. Dazu zählen vor allem Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und weiteren Nagetieren, sowie auch Fische und Vögel. Da die Gefahr, dass diese Tierarten einen größeren Schaden an anderen Sachen oder Personen verursachen sehr gering ist, sind sie im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung des Versicherten mit einbezogen. Da von Hunden und Pferden allerdings eine größerer Gefahr ausgeht, müssen diese im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung getrennt versichert werden.

Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Deckungssumme

Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht in der zu wählenden Deckungssumme. Man sollte auf keinen Fall davon ausgehen, dass ein Hund weniger Schaden anrichten kann als ein Mensch, und daher in beiden Fällen der Versicherung eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden wählen. Nur weil der Hund kleiner als der Mensch ist, kann er dennoch einen genauso großen Schaden anrichten, wenn er zum Beispiel einen schweren Verkehrsunfall mit Toten verursacht. Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände kann sowohl im Bereich der Privathaftpflicht als auch der Tierhalterhaftpflicht ein Schaden von über drei Millionen Euro schneller als man es glauben mag verursacht werden, sodass von den meisten Experten für beide Versicherungsarten heute eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, besser noch in unbegrenzter Höhe empfohlen wird. Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den beiden Versicherungen ist die Tatsache, dass Schäden nicht ersetzt werden, die vom Versicherten vorsätzlich verursacht worden sind. Bei der Tierhalterhaftpflicht bezieht sich dieser Vorsatz-Ausschluss natürlich auf den Tierhalter und nicht auf das Tier, da weder Hunde noch Pferde im rechtlichen Sinne vorsätzlich handeln können bzw. dafür nicht verantwortlich gemacht werden können.

Unterschiede bei der Feststellung der Beitragssumme

Sowohl Privathaftpflicht als auch Tierhalterhaftpflicht legen zur Beitragsbemessung neben der Versicherungssumme weitere Faktoren zu Grunde. Bei der Privathaftpflichtversicherung sind das zum Beispiel das Alter des Versicherten, das Geschlecht oder der Wohnort. Auch der Beruf spielt bei vielen Versicherungsgesellschaften eine Rolle. Nun könnte man sich zunächst fragen, warum der Beruf Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags hat. Da die Privathaftpflichtversicherung weltweit gilt, tragen zum Beispiel Personen, die sehr oft ins Ausland verreisen ein statistisch höheres Risiko einen Schaden zu verursachen als beispielsweise Personen, die den ganzen Tag im Büro tätig sind. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung konzentriert sich bei ihren Kriterien zur Beitragsfestsetzung natürlich in erster Linie auf die Eigenschaften des zu versichernden Tieres. Dazu zählen zum Beispiel Alter des Tieres, ob dieses nur in der Wohnung bzw. im Stall oder auch im Freien gehalten wird, und bei Hunden spielt vor allem die Rasse eine sehr große Rolle wenn es darum geht, die Höhe des Beitrages zur Hundehaftpflichtversicherung festzusetzen. Insgesamt bestehen zwischen der Privathaftpflichtversicherung und der Tierhalterhaftpflichtversicherung also eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten, was sich dadurch erklärt, dass es sich grundsätzlich um die gleiche Art von Versicherungen handelt, nämlich den Bereich der Haftpflichtversicherung.