Vergleich Tierhalterhaftpflicht und Privathaftpflichtversicherung
Im Versicherungsbereich gibt es einige
Versicherungsarten, die sich von ihrer Grundstruktur her sehr
ähnlich sind, in den Details zeigen sich dann jedoch die oftmals
wichtigen Unterschiede. Daher werden die Versicherungen auch in
verschiedene große Bereiche eingeteilt, wie z.B.
Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen. Einen weiteren
großen Bereich stellen auch die Haftpflichtversicherungen dar.
Zumindest jeder Autofahrer hat eine Haftpflichtversicherung,
nämlich die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ferner ist auch die
Privathaftpflichtversicherung eine häufig genutzte Art aus dieser
Versicherungsgruppe. Zu den Haftpflichtversicherungen zählen auch
speziellere Angebote, zum Beispiel die
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Hier lohnt es sich einen
Versicherungsvergleich
vorzunehmen. Um zu verdeutlichen, worin die Gemeinsamkeiten und die
Unterschiede zwischen den Haftpflichtversicherungen bestehen,
sollen im Folgenden die Privathaftpflichtversicherung und die
Tierhalterhaftpflichtversicherung miteinander verglichen werden.
Das Versicherungssubjekt
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Der erste große Unterschied zwischen den beiden
Versicherungen ist natürlich das Versicherungssubjekt. Während bei
der Privathaftpflichtversicherung der Mensch versichert wird, ist
bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung das jeweilige Tier
versichert. Allerdings gibt es im Bereich der Tiere auch eine
Gemeinsamkeit zwischen beiden Versicherung. Die
Privathaftpflichtversicherung deckt nämlich genauso wie die
Tierhalterhaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch bestimmte
Haustiere verursacht werden. Während die Tierhalterhaftpflicht im
Rahmen der Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht Schäden dieser
beiden Tierarten abdeckt, haftet die Privathaftpflichtversicherung
für Schäden, die von kleineren Haustieren verursacht werden. Dazu
zählen vor allem Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und
weiteren Nagetieren, sowie auch Fische und Vögel. Da die Gefahr,
dass diese Tierarten einen größeren Schaden an anderen Sachen oder
Personen verursachen sehr gering ist, sind sie im Rahmen der
Privathaftpflichtversicherung des Versicherten mit einbezogen. Da
von Hunden und Pferden allerdings eine größerer Gefahr ausgeht,
müssen diese im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung
getrennt versichert werden.
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Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Deckungssumme
Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen
Privathaftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung
besteht in der zu wählenden Deckungssumme. Man sollte auf keinen
Fall davon ausgehen, dass ein Hund weniger Schaden anrichten kann
als ein Mensch, und daher in beiden Fällen der Versicherung eine
Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Sach- und
Personenschäden wählen. Nur weil der Hund kleiner als der Mensch
ist, kann er dennoch einen genauso großen Schaden anrichten, wenn
er zum Beispiel einen schweren Verkehrsunfall mit Toten verursacht.
Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände kann sowohl im Bereich
der Privathaftpflicht als auch der Tierhalterhaftpflicht ein
Schaden von über drei Millionen Euro schneller als man es glauben
mag verursacht werden, sodass von den meisten Experten für beide
Versicherungsarten heute eine Deckungssumme von mindestens 10
Millionen Euro, besser noch in unbegrenzter Höhe empfohlen wird.
Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den beiden Versicherungen ist
die Tatsache, dass Schäden nicht ersetzt werden, die vom
Versicherten vorsätzlich verursacht worden sind. Bei der
Tierhalterhaftpflicht bezieht sich dieser Vorsatz-Ausschluss
natürlich auf den Tierhalter und nicht auf das Tier, da weder Hunde
noch Pferde im rechtlichen Sinne vorsätzlich handeln können bzw.
dafür nicht verantwortlich gemacht werden können.
Unterschiede bei der Feststellung der Beitragssumme
Sowohl Privathaftpflicht als auch Tierhalterhaftpflicht legen
zur Beitragsbemessung neben der Versicherungssumme weitere Faktoren
zu Grunde. Bei der Privathaftpflichtversicherung sind das zum
Beispiel das Alter des Versicherten, das Geschlecht oder der
Wohnort. Auch der Beruf spielt bei vielen
Versicherungsgesellschaften eine Rolle. Nun könnte man sich
zunächst fragen, warum der Beruf Einfluss auf die Höhe des
Versicherungsbeitrags hat. Da die Privathaftpflichtversicherung
weltweit gilt, tragen zum Beispiel Personen, die sehr oft ins
Ausland verreisen ein statistisch höheres Risiko einen Schaden zu
verursachen als beispielsweise Personen, die den ganzen Tag im Büro
tätig sind. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung konzentriert sich
bei ihren Kriterien zur Beitragsfestsetzung natürlich in erster
Linie auf die Eigenschaften des zu versichernden Tieres. Dazu
zählen zum Beispiel Alter des Tieres, ob dieses nur in der Wohnung
bzw. im Stall oder auch im Freien gehalten wird, und bei Hunden
spielt vor allem die Rasse eine sehr große Rolle wenn es darum
geht, die Höhe des Beitrages zur Hundehaftpflichtversicherung
festzusetzen. Insgesamt bestehen zwischen der
Privathaftpflichtversicherung und der
Tierhalterhaftpflichtversicherung also eine Vielzahl von
Gemeinsamkeiten, was sich dadurch erklärt, dass es sich
grundsätzlich um die gleiche Art von Versicherungen handelt,
nämlich den Bereich der Haftpflichtversicherung.