Praxisfälle
Wie bei jeder Versicherung, so ist der
Versicherungsnehmer sicherlich auch im Rahmen der
Tierhalterhaftpflichtversicherung froh, wenn er diese nicht in
Anspruch nehmen muss. Dennoch gibt es leider genügend Beispiele,
wann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr von Nutzen sein
kann, wenn einmal ein konkreter Schadensfall vorliegt. Wenn man von
der Tierhalterhaftpflichtversicherung spricht, muss man hier im
Grunde zwischen der Pferdehalterhaftpflicht- und der
Hundehalterhaftpflichtversicherung unterscheiden, da sich beide
Versicherungen auf jeweils unterschiedliche Tierarten beziehen.
Eine Tierhalterhaftpflicht für alle Tiere gibt es nicht, sondern
man muss diese schon nach der Art des Tieres spezifizieren. Da
Katzen, Meerschweinchen, Vögel etc. bereits über die
Privathaftpflichtversicherung versichert sind, bleiben im Rahmen
der Haustierversicherung eigentlich nur noch die Hunde und Pferde
über. Sicherlich fragen sich nun viele Hunde- und Pferdebesitzer,
was denn ihr Tier schon für einen Schaden anrichten könne und sind
oftmals der Meinung, dass diese Versicherung nicht notwendig sei.
Das genau das Gegenteil der Fall sein kann, zeigen die
nachfolgenden Beispiele deutlich.
Praxisfall zur Pferdehaftpflichtversicherung
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Herr Berger ist stolzer Besitzer eines edlen
Reitpferdes. dass er auf einer extra dafür angemieteten Weide mit
angrenzendem Stall untergebracht hat. Die täglicher Verpflegung
übernimmt eine Schülerin aus seiner Nachbarschaft, die auch oftmals
auf dem Pferd ausreitet. Auch an einem Sonntag-Morgen machen die
Beiden zusammen einen Ausritt in den nahe gelegenen Wald. Die
Schülerin ist eine geübte Reiterin und bisher hat es noch nie
irgendwelche Probleme zwischen ihr und dem Pferd gegeben. Das ist
auch heute nicht der Fall. Plötzlich fällt im Wald ein Schuss, da
im angrenzenden Sperrwald eine Fuchsjagd stattfindet. Aufgrund des
Schusses erschreckt sich das Pferd, stürmt plötzlich in den Wald
hinein. Durch das plötzliche rasante Tempo völlig überrumpelt fällt
die Schülerin vom Pferd und bricht sich dabei ein Bein. Da zufällig
gerade ein paar Jogger vorbeikommen, kann schnell der Krankenwagen
verständigt werden und auch das Pferd wird relativ zeitnah wieder
eingefangen, ohne weitere Schäden zu verursachen. Auch wenn Herr
Berger natürlich überhaupt keine Schuld an dem Unglück hat, so ist
er dennoch voll für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Er
müsste die Behandlungskosten der Schülerin übernehmen, evt.
zusätzliche Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld zahlen. Da
Herr Berger glücklicherweise vor ein paar Monaten eine
Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese
nun alle mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten, welche
sich insgesamt auf mehrere Tausend Euro belaufen werden. Bei einem
Jahresbeitrag von 65 Euro für die Versicherung hat sich diese also
bereits bezahlt gemacht.
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Praxisfall zur Hundehalterhaftpflicht
Ein ähnlicher Fall hat sich auch vor einiger Zeit beim
Hundehalter Karl Musterstadt zugetragen. Dieser geht täglich
mehrmals mit seinem Schäferhund-Rüden Minky im nahen Stadtpark
spazieren. Dort halten sich neben anderen Hundehaltern auch viele
Kinder, Jogger und Radfahrer auf. Als Herr Musterstadt beim
Abendspaziergang einen bekannten trifft und sich mit diesem
unterhält, ist er einen Augenblick unaufmerksam und lässt die Leine
kurz etwas locker. Gerade in diesem Moment erblickt sein Hund Minky
einen anderen Spielgefährten und rennt zu diesem quer durch den
Park. Unglücklicherweise kreuzt gerade in diesem Moment ein
Radfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit den Weg von Minky. Der
Radfahrer macht eine Vollbremsung, stürzt dabei und fällt so
unglücklich, dass er sich zwei Arme und einen Unterschenkel bricht.
Da es sich auch noch um einen Berufsrennfahrer handelt und dieser
die nächsten Wochen aufgrund des Gipses nicht trainieren und an
Rennen teilnehmen kann, droht Herrn Musterstadt nun auch noch eine
erhebliche Schadensersatzklage. Rechtlich gesehen ist er voll
verantwortlich für den Schaden, den sein Hund Minky verursacht hat.
Er war zwar unaufmerksam, sodass die Leine sich lösen konnte, aber
dieses "Vergehen" fällt noch nicht in den Bereich der groben
Fahrlässigkeit, sodass seine Hundehaftpflichtversicherung den
Schaden kostenmäßig in voller Höhe übernehmen wird. Wie man an den
beiden vorangegangenen Praxisbeispielen gesehen hat, kann man durch
die Tierhalterhaftpflichtversicherung schon mit einem recht kleinen
Beitrag einen möglichen hohen Schaden absichern.