Praxisfälle
Wie bei jeder Versicherung, so ist der Versicherungsnehmer sicherlich auch im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung froh, wenn er diese nicht in Anspruch nehmen muss. Dennoch gibt es leider genügend Beispiele, wann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr von Nutzen sein kann, wenn einmal ein konkreter Schadensfall vorliegt. Wenn man von der Tierhalterhaftpflichtversicherung spricht, muss man hier im Grunde zwischen der Pferdehalterhaftpflicht- und der Hundehalterhaftpflichtversicherung unterscheiden, da sich beide Versicherungen auf jeweils unterschiedliche Tierarten beziehen. Eine Tierhalterhaftpflicht für alle Tiere gibt es nicht, sondern man muss diese schon nach der Art des Tieres spezifizieren. Da Katzen, Meerschweinchen, Vögel etc. bereits über die Privathaftpflichtversicherung versichert sind, bleiben im Rahmen der Haustierversicherung eigentlich nur noch die Hunde und Pferde über. Sicherlich fragen sich nun viele Hunde- und Pferdebesitzer, was denn ihr Tier schon für einen Schaden anrichten könne und sind oftmals der Meinung, dass diese Versicherung nicht notwendig sei. Das genau das Gegenteil der Fall sein kann, zeigen die nachfolgenden Beispiele deutlich.
Praxisfall zur Pferdehaftpflichtversicherung
Praxisfall zur Hundehalterhaftpflicht
Ein ähnlicher Fall hat sich auch vor einiger Zeit beim Hundehalter Karl Musterstadt zugetragen. Dieser geht täglich mehrmals mit seinem Schäferhund-Rüden Minky im nahen Stadtpark spazieren. Dort halten sich neben anderen Hundehaltern auch viele Kinder, Jogger und Radfahrer auf. Als Herr Musterstadt beim Abendspaziergang einen bekannten trifft und sich mit diesem unterhält, ist er einen Augenblick unaufmerksam und lässt die Leine kurz etwas locker. Gerade in diesem Moment erblickt sein Hund Minky einen anderen Spielgefährten und rennt zu diesem quer durch den Park. Unglücklicherweise kreuzt gerade in diesem Moment ein Radfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit den Weg von Minky. Der Radfahrer macht eine Vollbremsung, stürzt dabei und fällt so unglücklich, dass er sich zwei Arme und einen Unterschenkel bricht. Da es sich auch noch um einen Berufsrennfahrer handelt und dieser die nächsten Wochen aufgrund des Gipses nicht trainieren und an Rennen teilnehmen kann, droht Herrn Musterstadt nun auch noch eine erhebliche Schadensersatzklage. Rechtlich gesehen ist er voll verantwortlich für den Schaden, den sein Hund Minky verursacht hat. Er war zwar unaufmerksam, sodass die Leine sich lösen konnte, aber dieses "Vergehen" fällt noch nicht in den Bereich der groben Fahrlässigkeit, sodass seine Hundehaftpflichtversicherung den Schaden kostenmäßig in voller Höhe übernehmen wird. Wie man an den beiden vorangegangenen Praxisbeispielen gesehen hat, kann man durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung schon mit einem recht kleinen Beitrag einen möglichen hohen Schaden absichern.

