Erklärung der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die meisten Kunden besitzen heute sinnvollerweise eine Privathaftpflichtversicherung. Ferner gibt es noch einige anderen Arten von Haftpflichtversicherungen, die sicherlich für manchen Kunden zusätzlich noch interessant sein können. Für Besitzer von Tieren zählt dazu auf jeden Fall die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Allerdings muss nicht jeder Besitzer von Haustieren diese Versicherung abschließen, da zum Beispiel Katzen oder Hamster bereits über die Privathaftpflicht versichert sind. Sinnvoll ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung aber für die Besitzer von Hunden oder Pferden, da deren Schäden nicht über die Privathaftpflicht des Besitzers abgedeckt sind. Aus diesem Grunde gibt es auch zwei Arten von Tierhalterhaftpflichtversicherungen, nämlich die Pferdehaftpflichtversicherung und die Hundehaftpflichtversicherung. Sowohl von Hunden als auch von Pferden gehen aus deren Verhalten heraus Gefahren aus, für die der Tierhalter in letzter Konsequenz verantwortlich ist, falls dadurch ein Schaden verursacht wird, und zwar in unbegrenzter Höhe. Die charakteristischen Merkmale der Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung lassen sich kurz zusammenfassen. Die Autoversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung liegen nah bei einander, z.B. bei einem Autounfall, den man auf Rückfahrt vom Reisen mit Hund verursacht hat.
Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten, die in
Zusammenhang mit einem Schaden an anderen Personen, Pferden oder
Sachen entstehen, der durch das versicherte Pferd verursacht worden
ist. Grundsätzlich ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit
der Privathaftpflichtversicherung durchaus vergleichbar, nur das
hier eben nicht der Mensch, sondern das Pferd versichert ist. Von
den möglichen Schadensarten her unterscheiden sich die
Versicherungen im Grunde gar nicht. Falls das Pferd beispielsweise
vom eigenen Gelände "entwischt" oder bei einem Ausritt einen
Schaden verursacht, werden die entstandenen Kosten von der
Pferdehaftpflicht ersetzt. Die Versicherung tritt damit sozusagen
an die Stelle des Tierhalters, der eigentlich für das Verhalten des
Pferdes und die daraus entstehenden Folgen verantwortlich ist. Bis
auf eine vorsätzliche Tat werden im Grunde alle möglichen Schäden,
welche vom Pferd verursacht werden können, von der
Haftpflichtversicherung auch ersetzt. Dabei sollte der
Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Versicherungssummen der
Gefahr angemessen gewählt werden. Von den Versicherungsunternehmen
wird in den meisten Fällen eine Versicherungssumme von nicht unter
drei Millionen Euro vorgeschlagen. Diese Summe kann leider allzu
schnell erreicht werden, besonders in dem Fall, wenn an einem vom
Pferd verursachten Unfall auch Menschen beteiligt gewesen sind und
verletzt worden sind. Grundsätzlich ist die Pferdehaftpflicht also
jedem Pferdehalter zu empfehlen, da man sich dadurch gegen alle
finanziellen Risiken schützen kann, die aufgrund der Pferdehaltung
auf einen zukommen können.
Hundehalterhaftpflicht
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung weist die selben Eigenschaften auf wie die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Der einzige Unterschied ist im Grunde nur, dass nicht das Pferd versichert ist, sondern der Hund des Tierhalters. Auch von Hunden können natürlich Gefahrensituationen ausgehen, für deren eventuelle Folgeschäden der Hundebesitzer aufkommen müsste. Die Hundehaftpflichtversicherung ersetzt alle Kosten, die mit einem vom Hund verursachten Schaden in Verbindung stehen. So ein Schaden kann sehr schnell passieren, wenn der Hund sich zum Beispiel bedroht fühlt und eine andere Person beißt, oder er sich beim Gassi-Gehen von der Leine losreißt und im Folgenden einen Unfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Grundsätzlich kann jeder Hund im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung versichert werden, allerdings schließen einige Versicherungsunternehmen bestimmte Hunderassen aus. Hierzu gehören in den meisten Fällen die Kampfhunderassen wie Bullterrier, Mastiff, Dobermann etc.. Für dieses Hundehalter bleibt im Grunde nur die Möglichkeit sich eine Haftpflichtversicherung zu suchen, welche auch diese Hunderassen versichert, oder so gut es geht darauf zu achten, dass man mit dem Hund besonders sorgsam und vorsichtig umgeht. Die Versicherungssumme sollte auch bei der Hundehaftpflichtversicherung den Betrag von drei Millionen Euro nicht unterschreiten. Der Beitrag zur Versicherung wird nach dem Alter und der Rasse des Hundes berechnet und beträgt durchschnittlich etwa 10-25 Euro monatlich. Alles in Allem kann man sagen das eine solche Versicherung ein Muss für alle Hundebesitzer ist, denn wenn es erstmal zu einem Schaden kommt, dann kann dieser recht teuer werden, sodass man die Kosten nur durch Kredite bestreiten kann.Sich mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung vor negativfolgen schützen
Insgesamt lässt sich im Bezug auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung feststellen, dass zwar bisher nur jeder dritte Eigentümer von Hunden und Pferden diese Art der Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, allerdings ein ausreichender Bedarf sicherlich vorhanden sein sollte. Mit der Tierhalterhaftpflicht kann der jeweilige Tierhalter sich vor allen finanziellen Negativfolgen schützen, die aufgrund eines durch sein Tier verursachten Schaden entstehen können.

