Erklärung der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die meisten Kunden besitzen heute
sinnvollerweise eine Privathaftpflichtversicherung. Ferner gibt es
noch einige anderen Arten von Haftpflichtversicherungen, die
sicherlich für manchen Kunden zusätzlich noch interessant sein
können. Für Besitzer von Tieren zählt dazu auf jeden Fall die
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Allerdings muss nicht jeder
Besitzer von Haustieren diese Versicherung abschließen, da zum
Beispiel Katzen oder Hamster bereits über die Privathaftpflicht
versichert sind. Sinnvoll ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung
aber für die Besitzer von Hunden oder Pferden, da deren Schäden
nicht über die Privathaftpflicht des Besitzers abgedeckt sind. Aus
diesem Grunde gibt es auch zwei Arten von
Tierhalterhaftpflichtversicherungen, nämlich die
Pferdehaftpflichtversicherung und die Hundehaftpflichtversicherung.
Sowohl von Hunden als auch von Pferden gehen aus deren Verhalten
heraus Gefahren aus, für die der Tierhalter in letzter Konsequenz
verantwortlich ist, falls dadurch ein Schaden verursacht wird, und
zwar in unbegrenzter Höhe. Die charakteristischen Merkmale der
Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung lassen sich kurz
zusammenfassen. Die Autoversicherung und die
Tierhalterhaftpflichtversicherung liegen nah bei einander, z.B. bei
einem Autounfall, den man auf Rückfahrt vom Reisen mit
Hund verursacht hat.
Pferdehaftpflichtversicherung
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Hundehalterhaftpflicht
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung weist die
selben Eigenschaften auf wie die
Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Der einzige Unterschied ist im
Grunde nur, dass nicht das Pferd versichert ist, sondern der Hund
des Tierhalters. Auch von Hunden können natürlich
Gefahrensituationen ausgehen, für deren eventuelle Folgeschäden der
Hundebesitzer aufkommen müsste. Die Hundehaftpflichtversicherung
ersetzt alle Kosten, die mit einem vom Hund verursachten Schaden in
Verbindung stehen. So ein Schaden kann sehr schnell passieren, wenn
der Hund sich zum Beispiel bedroht fühlt und eine andere Person
beißt, oder er sich beim Gassi-Gehen von der Leine losreißt und im
Folgenden einen Unfall mit Personen- und Sachschaden verursacht.
Grundsätzlich kann jeder Hund im Rahmen der
Hundehaftpflichtversicherung versichert werden, allerdings
schließen einige Versicherungsunternehmen bestimmte Hunderassen
aus. Hierzu gehören in den meisten Fällen die Kampfhunderassen wie
Bullterrier, Mastiff, Dobermann etc.. Für dieses Hundehalter bleibt
im Grunde nur die Möglichkeit sich eine Haftpflichtversicherung zu
suchen, welche auch diese Hunderassen versichert, oder so gut es
geht darauf zu achten, dass man mit dem Hund besonders sorgsam und
vorsichtig umgeht. Die Versicherungssumme sollte auch bei der
Hundehaftpflichtversicherung den Betrag von drei Millionen Euro
nicht unterschreiten. Der Beitrag zur Versicherung wird nach dem
Alter und der Rasse des Hundes berechnet und beträgt
durchschnittlich etwa 10-25 Euro monatlich. Alles in Allem kann man
sagen das eine solche Versicherung ein Muss für alle Hundebesitzer
ist, denn wenn es erstmal zu einem Schaden kommt, dann kann dieser
recht teuer werden, sodass man die Kosten nur durch Kredite
bestreiten kann.
Sich mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung vor negativfolgen schützen
Insgesamt lässt sich im Bezug auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung feststellen, dass zwar bisher nur jeder dritte Eigentümer von Hunden und Pferden diese Art der Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, allerdings ein ausreichender Bedarf sicherlich vorhanden sein sollte. Mit der Tierhalterhaftpflicht kann der jeweilige Tierhalter sich vor allen finanziellen Negativfolgen schützen, die aufgrund eines durch sein Tier verursachten Schaden entstehen können.




